Reformation als Bewegung und Veränderung in Kirche und Staat
Tagung
Lutherische Reformation und staatliche Macht
Torgau/Elbe, 17. und 18. Oktober 2014,
Ort: Torgau, Schloß Hartenfels, Plenarsaal, Flügel D (Innenhof), 2. Etage
Zusammenfassung der Tagungsvorträge
Johannes Burkhardt
Zur Bedeutung von Reformation und Konfessionsbildung für die deutsche und europäische Geschichte
Die politische und kulturgeschichtliche Bedeutung der Reformation soll nicht aus den lutherischen Lehrinhalten abgeleitet werden, wie dies traditionell oft geschehen und in diskussionsbedürftiger Form von der Jubiläumshandreichung der EKD „Rechtfertigung und Freiheit“ versucht worden ist. Damals wirksam und bis heute in der Gesamtkultur nachwirkend sind andere Kontexte. Der Vortrag würdigt die kommunikationsgeschichtlichen Impulse der Reformation, die institutionelle Leistung der Konfessionsbildung und erklärt die strukturelle Ursache des durch sie heraufgeführten Toleranzproblems. Er geht auf die Religionskriegsgefahr in europäischer Perspektive und die der deutschen Geschichte fortan eigene Lösung ein. Vor diesem Hintergrund kann am Ende gefragt werden, ob, wo und wie die Akzente der Tagung auf dem heutigen historischen Forschungsstand gesucht werden können.
Reiner Groß
Kirche und Staat zur Reformationszeit in Sachsen – Ernestinisches Kurfürstentum Sachsen und Albertinisches Herzogtum Sachsen
Der grundlegende Prozess der Glaubensspaltung im westeuropäischen Christentum im 16. Jahrhundert hatte seinen Ausgangspunkt im mitteldeutschen Raum. Die von Martin Luther initiierte und kraftvoll durchgeführte Reformation, die bald den kirchlichen Raum verließ und das gesamte staatliche und gesellschaftliche Leben erfasste, nahm im ernestinischen Kurfürstentum Sachsen, das durch die Leipziger Teilung von 1485 entstanden war, ihren Anfang. In den sechs Jahrzehnten des Bestehens dieses Kurfürstentums führte das politische Handeln der ernestinischen Kurfürsten und ihrer Räte von der engsten Anlehnung an Kaiser Maximilian über die Wahlvorgänge von 1519 zur Konfrontation mit Kaiser Karl V., verbunden mit einer aktiven Bündnispolitik gegen Kaiser und Reich in europäischen Dimensionen, das im Schmalkaldischen Krieg mit einer Niederlage für die protestantischen Reichsstände endete.
Mit Luthers Thesen über Ablaß und Gnade hatte die antirömische Bewegung in der Kirche eine neue Qualität erlangt. Im weiteren Verlauf der Reformation wurden zwei grundlegende Fragen wichtig. Das ist einmal die Neuordnung des kirchlichen Lebens und zum anderen ein neues Verhältnis der Kirche zum Landesstaat. Diese in den sich zu Luthers Lehre bekennenden Territorien sich vollziehenden Prozesse wurden nach dem Tod von Herzog Georg durch Herzog Heinrich 1539 auf das albertinische Herzogtum Sachsen übertragen.
Nach 1541 führte das politische Handeln des jungen Herzogs Moritz im Ergebnis des Schmalkaldischen Krieges, in welchem er auf der Seite Kaiser Karls V. kämpfte, über die Wittenberger Kapitulation von 1547 zum albertinischen Kurfürstentum Sachsen und damit zu einer wesentlichen Veränderung der Territorialstaatlichkeit in der Mitte des Reiches. Mit dem Kampf gegen Kaiser Karl V. schuf Moritz die politischen Grundlagen für die reichsrechtliche Anerkennung des protestantischen Glaubens im Augsburger Religionsfrieden von 1555.
Athina Lexutt
Vom Kern der Nuss zur ganzen Frucht – Grundzüge der Theologie Martin Luthers und ihre Verankerung im Lutherischen Bekenntnis
Luther wollte, so schrieb er schon 1517, wirkliche Theologie treiben, und zwar eine Theologie, die den Kern der Nuss und das Mark des Knochens erforscht. Eben diesen Kern der Nuss muss man in den vielen Traditionen des Luthertums und den Lutherdarstellungen der vergangenen 500 Jahre in etwas anderem suchen als in den berühmten vier Exklusivpartikeln „allein die Schrift“, „allein aus Glaube“, „allein durch Gnade“ und „allein Christus“. Diese andere Möglichkeit, wie sie in diesem Vortrag ergriffen wird, besteht darin, das spezifisch Lutherische in dem – wie es vorerst einmal genannt sein soll –Dialogisch-Dialektischen seiner Theologie zu suchen, das seinen Ursprung in der Beziehung zwischen Schöpfer und Geschöpf hat, des weiteren durch die Begriffspaare Geschöpf und Mitgeschöpf, Gesetz und Evangelium, Sünder und Gerechter zugleich, Knechtschaft und Freiheit, Person und Werk sowie Stand und Amt gekennzeichnet ist und schließlich im Zuge der Bekenntnisbildung im Begriffspaar normanormans – normanormata erscheint. Die Spannung, in die der Mensch durch sein Menschsein gestellt ist und die sich als Konstituens des vorsündlichen und des sündlichen Menschen zeigt, ist somit keine, die der Mensch überwinden könnte oder sollte, sondern eine, die es auszuhalten und zu gestalten gilt. Damit ist Luther auch heute noch in vielem modern und kann in so manche gegenwärtige Fragen hinein Grundsätzliches sagen, ohne dass man deshalb den Kontext vernachlässigen müsste, indem er selbst stand, und ohne dass man die Entwicklungen der Zwischenzeit auch nur ansatzweise ignorieren müsste. Mag es stimmen, dass Luthers Frage „Wie bekomme ich einen gnädigen Gott“ heute in dieser Form kaum noch gestellt werden dürfte, so zeigen doch seine Antworten sich aktueller denn je, wenn man nicht konkrete Anweisungen, sondern fundamentale Strukturen für die eigene theologische Urteilsbildung erwartet.
Hansjochen Hancke
Torgau – die sächsische Stadt
Torgau an der Elbe, Stadt der Reformation u n d Renaissance – beides nicht trennbar, aber auch Festungsstadt.
Es sind die Residenzfunktion und aus dieser resultierendes politisches Geschehen, was die Solitärstellung von Torgau in der Reformationszeit ausmacht. Sowohl der Rang wie die letztendlich europäische Dimension der von hier beeinflussten reformatorischen Fortentwicklung bestimmen die nachhaltige Bewertung von Torgau in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts.
Von 1485 bis zum Ende des großen Religionskrieges 1648 war Torgau unter wechselnden Bedingungen ein Mittelpunkt sächsischer Landesgeschichte mit zeitweise weit über diese hinausragender Ausstrahlung. Danach aber galt „F e s t u n g a l s S c h i c k s a l“ und dies in Auswirkung bis in die Gegenwart!
Durch Beschluss des Wiener Kongresses 1815 verliert Sachsen nahezu zwei Drittel seines Staatsgebietes an Preußen und erhält etwa seine albertinische Ausdehnung zurück:
T o r g a u w i r d p r e u ß i s c h !
Die Sächsische Festung erfährt durch das Königreich Preußen einen überlegenen Ausbau zur Preußischen Elbfestung. Aus der nunmehrigen Grenzfestung gegen Sachsen ist jedoch bis zur Entfestigung 1889 kein einziger Schuss abgegeben worden. Die enge Verbindung mit einer starken Garnison – zu Beginn des 20. Jahrhunderts sogar drei Regimenter, die weit überwiegend auch in Torgau standen – brachte Wohlstand und söhnte mit Preußen aus. Die Garnison wird zur Wirtschaftsgrundlage der Stadt, die insgesamt dienstleistungsorientiert war. Unter diesen Bedingungen profitieren Handwerk und Bürgertum gleichermaßen.
Es ist die Gleichzeitigkeit zweier an sich voneinander unabhängiger Ereignisse, die auf die Bedeutung von Torgau zum Kriegsende Einfluss haben: Das Zusammentreffen amerikanischer und sowjetischer Soldaten am 25. April 1945 und die Eröffnung der Konferenz von San Francisco am 25. April, die mit Erarbeitung der Charta der Vereinten Nationen am 26. Juni endet. Die Nachricht von diesem Zusammentreffen beflügelte den Beginn der Arbeit des neuen Völkerbundes und führte zu dem nachgestellten Soldatenbild vom 26. April, das um die Welt ging und sich weit übernational in vielen Schulbüchern findet.
In der V o l k s a b s t i m m u n g 1 9 9 0 entschied sich die Bevölkerung des Kreises Torgau für Sachsen und korrigierte damit nach 175 Jahren den Dynastenentscheid des Wiener Kongresses, durch den das Torgauer Land gewaltsam von Sachsen getrennt worden war.
Reinhold Rieger
Luthers Hauptschriften von 1520 und seine Freiheitsidee
Das Jahr 1520 war für Luther ein Jahr der Freiheit. Er spitzte seine befreiende Glaubenseinsicht mit dem Begriff der Freiheit zu und formulierte Konsequenzen für Glaube, Kirche, Ethik und Politik. Er veröffentlichte drei Schriften, in denen er dieses Programm darlegte, die Adelsschrift („An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“), die Sakramentenschrift („De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“) und die Freiheitsschrift („De libertate christiana/Von der Freiheit eines Christenmenschen“).Die eigentlich so genannte Freiheitsschrift ist dabei die grundlegende, weil sie den Freiheitsbegriff Luthers in ausdrücklicher und prägnanter Weise entwickelt, der in den beiden anderen Schriften zur Anwendung gekommen war. Luther entfaltet hier ein umstürzend neues Verständnis der Freiheit, das sich von allen bisherigen Verständnisweisen unterscheidet und das seine gesamte Theologie prägt. Luthers Freiheitsbegriff war durchaus ein Impuls für die Ausbildung des neuzeitlichen Freiheitsverständnisses. Die Schrift „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“ führt den Gegenbegriff zur Freiheit im Titel. Veranlasst durch Angriffe päpstlicher Theologen auf seine Abendmahlslehre wandte Luther sein neues Freiheitsverständnis, wie es im einen Monat später verfassten Freiheitstraktat zum Ausdruck kam, auf die Lehre von den Sakramenten an. Als erste seiner drei reformatorischen Befreiungsschriften hat Luther 1520 die Schrift an den Adel verfasst in der Hoffnung, dass dieser, nachdem der eigentlich geforderte geistliche Stand bei der Reform der Kirche versagt habe, dieses Anliegen betreiben würde. Die Befreiung der Kirche und der Glaubenden von dem Joch der päpstlichen Gesetze sollte durch die weltliche Obrigkeit erfolgen, obwohl Luther später dieser eine geistliche Funktion absprach. Die erlangte innere christliche Freiheit verlangte nach äußeren Konsequenzen.
Klaus Berger
Martin Luther im Lichte der Paulusdeutung der frühen Zisterzienser anhand des Römerbrief-Kommentars des Zisterziensers Wilhelm v. St. Thierry
Prof. Dr. Martin Luther OESA war als Augustinermönch (Erfurt) ein später, bedeutender und konsequenter Schüler des Hl. Augustinus. Wilhelm v. St. Thierry, mit dem er in meinem Vortrag Zug um Zug verglichen wird, lebte zu Beginn des 12.Jahrh. und war Zisterzienser und Freund des Hl. Bernhard von Clairvaux, jedoch ungleich gelehrter und konzentrierter als dieser. Sein ausführlicher Römerbriefkommentar, den ich zusammen mit meiner Frau, Prof. Dr. Christiane Nord (FH Magdeburg), zum ersten Mal ins Deutsche übersetzte, zeigt nicht nur die strenge Vertrautheit mit St. Augustinus, sondern er ist auch der schönste und reichste Römerbriefkommentar unter den nicht wenigen Seitenstücken aus dem Mittelalter. Er ist nicht philologisch, sondern meditativ und mündet immer wieder ins Gebet. Zum anstehenden Reformationsjubiläum ist dieser Kommentar hochbedeutsam. Hätte Prof. Luther ihn gekannt, so hätte er für seine Ansichten über „allein Christus“, „allein die Gnade“ und „allein die Schrift (sc. das Evangelium)“, jedoch auch für seine Kirchenkritik einen prominenten Anwalt gefunden. Doch Luther hat, obwohl er St. Bernhard überaus schätzte, Wilhelm und seinen Kommentar nicht gekannt. Für eine allfällige Rückbesinnung auf Luther und für die Frage der Ökumene ist dieser Kommentar unerlässlich. Denn er zeigt, wie tief Luther in der augustinischen Tradition der Kirche verwurzelt ist. Wie Wilhelm und Bernhard ist er ein wichtiger Zeuge augustinischer Theologie, deren Chancen heute im Sinne einer lebendigen Theologie des Herzens gegeben sind.
Wolfgang Reinhard
Glaube und Macht – zwei Reiche?
Anlässlich des bevorstehenden Jubiläums wird Luther Bedeutung für die Geschichte der Welt zugeschrieben, indem man (1) aus seiner „Freiheit eines Christenmenschen“ die moderne Selbstverantwortlichkeit des Individuums, (2) aus seiner angeblichen Zwei-Reiche-Lehre die moderne Trennung von Kirche und Staat abgeleitet wird. Hingegen überlässt man (3) die moderne kapitalistische Wirtschaft lieber Johannes Calvin.
Diese „deutsch-kulturprotestantische“ Argumentation ist nicht neu und auch nicht ganz falsch, aber immerhin so falsch, dass genaueres Hinsehen angebracht ist. Denn sowohl die ausschlaggebende Rolle des individuellen Gewissens als auch die nicht-Identität von Kirche und Staat sind traditionelle christliche Lehren, die Luther allenfalls zugespitzt, möglicherweise dabei aber gefährlich einseitig gemacht hat.
Daher muss zuerst unter dem, was man ihm zuschreibt, ausgegraben werden, was er wirklich gelehrt hat und wo die Grenzen dieser Lehren lagen.
Weiter wird dann das spezifisch abendländische Verhältnis von Kirche und Staat sowie der Entwicklungsstand beider Institutionen samt ihrem Verhältnis zur Zeit Luthers beleuchtet, womit sein historischer Ort in dieser Hinsicht deutlich wird.
Drittens werden allgemeine Überlegungen zum Verhältnis von Glaube und Macht angestellt, die in die anstoßerregende Aussage münden: Wenn die Kirche der erste Staat war, dann wird der Staat bzw. die Nation die letzte Kirche sein!